IT-Compliance
Externer IT-Sicherheitsbeauftragter
Nicht nur Unternehmen der kritischen Infrastruktur (KRITIS) sind dazu verpflichtet einen IT-Sicherheitsbeauftragten zu ernennen. Auch weitere gesetzliche Vorgaben wie die kaufmännische Sorgfaltspflicht, die europäische Datenschutzgrundverordnung oder das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich machen die Informationssicherheit zum Teil des betrieblichen Risikomanagements.
Gerne unterstützen wir sie dabei, die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen!
Zertifizierter IT-Sicherheitsbeauftragter
Wir stellen Ihnen einen externen IT-Sicherheitsbeauftragten, der für Sie diese Aufgaben wahrnimmt. Unsere Mitarbeiter sind selbstverständlich TÜV-zertifiziert und werden gemäß den gesetzlichen Vorschriften regelmäßig weitergebildet.
Zu den Aufgaben gehören z. B.:
- Beratung der Unternehmensleitung in Hinblick auf die Informationssicherheit
- Erstellung von IT-Sicherheitsrichtlinien und -Sicherheitskonzepten
- Definition von Schutzbedarfsklassen
- Erstellung von Bedrohungs- und Risikoanalysen
- Analyse von Sicherheitsvorfällen
- Monitoring der Umsetzung der IT-Sicherheitsmaßnahmen
- Sensibilisierungsmaßnahmen für Ihre Mitarbeiter


Externer Datenschutzbeauftragter
Jedes Unternehmen in Deutschland, welches personenbezogene Daten erhebt, verarbeitet oder nutzt, ist an die Bestimmungen der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) gebunden. Laut Art. 37 DSGVO in Verbindung mit §38 BDSG müssen Unternehmen, die mehr als 20 Personen mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen, einen Datenschutzbeauftragten bestellen.
Dazu benötigen Sie jemanden, der die persönliche und fachliche Eignung mitbringt. Er muss z. B. die Vorschriften aller den Datenschutz betreffenden Rechtsvorschriften anwenden, sowie über Kenntnisse der betrieblichen Organisation verfügen und mit den aktuellen Systemen zur elektronischen Datenverarbeitung vertraut sein. Gerade bei kleineren mittelständischen Unternehmen fehlt aber meistens jemand, der sich ausführlich mit dieser Thematik auseinandersetzt.
Zertifizierte Datenschutzbeauftragte
Wir stellen Ihnen einen externen Datenschutzbeauftragten, der für Sie diese Aufgaben wahrnimmt. Unsere Mitarbeiter sind selbstverständlich TÜV-zertifiziert und werden gemäß den gesetzlichen Vorschriften regelmäßig weitergebildet.
Zu den Aufgaben gehören z. B.:
- Bestandsaufnahme zur Feststellung des derzeitigen
Ordnungsmäßigkeitsstandes - Umsetzung der aus der DGVO resultierenden
Anforderungen - Festlegung der Datenschutzziele Ihres Unternehmens in
Absprache mit Ihnen - Erstellung des vorgeschriebenen Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten mit Ihnen
zusammen - Regelmäßige Information über relevante Gesetze und
Richtlinien - Schulung Ihrer Mitarbeiter im datenschutzgerechten
Umgang mit personenbezogenen Daten - Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung von
DV-Programmen